Schutzschirmverfahren für Sachsenguss und Franken Guss ermöglicht Sanierung
Die Schwesterunternehmen Sachsenguss und Franken Guss haben damit begonnen, sich mithilfe eines Schutzschirmverfahrens neu aufzustellen. So soll eine eigenständige Restrukturierung unter Aufsicht und mit Unterstützung von erfahrenen Sanierungsexperten vorangetrieben werden.
Die Schieflage ist eingetreten, weil es nach Unternehmensangaben „in den vergangenen Jahren aufeinanderfolgender Krisen nicht gelungen ist, sämtliche Kostensteigerungen über Material und Energie hinaus in richtiger Höhe und ohne nennenswerten Zeitversatz durchzusetzen.“
Die beiden Gießereien (Tochterunternehmen der JORA Holding), die zusammen etwa 1.400 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen und jährlich rund 300 Millionen Euro erwirtschaften, arbeiten in den nächsten drei Monaten an detaillierten Restrukturierungsplänen. Diese werden in enger Abstimmung mit Stakeholdern und Beratern entwickelt und zielen darauf ab, die Geschäftstätigkeiten nachhaltig zu stabilisieren und weiterzuführen. Als Sanierungsbevollmächtigte begleiten dabei Nicole Jedrol und Sebastian Braun, Experten im Insolvenzrecht bei RKGB Rechtsanwälte, die Unternehmen im Schutzschirmverfahren.
„Strategische Chance“
„Die Nutzung des Schutzschirmverfahrens bietet eine strategische Chance, die Marktposition beider Unternehmen zu stärken und die Herausforderungen der letzten Jahre zu überwinden“, erklärt Sebastian Braun, Partner bei RKGB Rechtsanwälte. Begleitet werden die Unternehmen von der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH), die auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren spezialisiert ist.
Während des Verfahrens bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der jeweiligen Geschäftsführungen von Franken Guss – 2024 Aussteller auf der EUROGUSS – und Sachsenguss. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rüdiger Weiß von der Sanierungskanzlei WallnerWeiß bestellt, der die Neuaufstellung im Interesse der Gläubiger überwachen soll.
Sanierungsmaßnahmen als tragfähig bewertet
Die Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorfeld durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert und als tragfähig bewertet, was das Gericht bestätigt hat. Die Geschäftsbetriebe beider Unternehmen laufen während des gesamten Prozesses vollumfänglich weiter, um alle Leistungen unverändert zu erbringen und so die Unternehmensstabilität zu gewährleisten.