Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands veröffentlicht
26.08.2024 Branche & Märkte News

Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands veröffentlicht

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Das Modul zur Förderung von Dekarbonisierungsvorhaben wird vom KEI betreut.

Produktion von Metallen
Insgesamt stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO2-arme Verfahren unterstützen.“

Nachfolgeprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie

Das neue Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist das Nachfolgeprogramm zur Dekarbonisierung in der Industrie (DDI), welches das unter dem Dach der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) agierende KEI bereits als Projektträger umgesetzt hatte. Das neue Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsvorhaben die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

BIK adressiert den Mittelstand

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Die BIK im Detail

Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:

Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Projektträger für das Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen. Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Modul 2 „Vorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ wird durch den Projektträger Jülich – PtJ betreut. Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29.05.2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCU/CCS Investitions- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.

Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

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